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Landesflagge Islamische Republik Pakistan

Islamische Republik Pakistan

Visa- und Einreisebestimmungen

FAKTEN

  • Hauptstadt: Islamabad
  • Amtsprache: Urdu, Englisch
  • Währung: Pakistanische Rupie ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +92
Tourist

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt. Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

gültiger Reisepass im Original

  • Reisepass im Original. Das Visum wird durch das Konsulat in den Reisepass hinein geklebt!
  • Passgültigkeit bei Beantragung:
    mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite "Sichtvermerk"
  • nicht-deutsche:
    nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • EU-Bürger:
    Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt

zusätzliche Kopie des Reisepasses

  • Lichtbildseite mit persönlichen Angaben
  • gut lesbar

2 Visaantragsformulare pro Person

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben

2 identische Passfotos des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien
  • Bitte auf der Rückseite Ihren Namen vermerken

Touristische Reisebestätigung

  • Kopie der Bestätigung des Reisebüros über die Hin- und Rückreise.
Informationsstand: 12.05.2017

Hotline-Zeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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