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Landesflagge Republik Kasachstan

Republik Kasachstan

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Astana
  • Amtsprache: Kasachisch
    Verkehrssprache: Russisch
  • Währung: 1 Tenge = 100 Tiyn ⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +7
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit unbefristeter Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
  • Passgültigkeit bei Ausreise: mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

1 Passfoto des Antragstellers

  • Originalfoto (keine Kopien oder Scans)
  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • auf den Antrag aufkleben (nicht tackern oder klammern)

1 Visa Antragsformular

  • unbedingt mit dem PC ausfüllen (Auf keinen Fall handschriftlich oder mit der Schreibmaschine)
  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Achtung: Die Visa für Kasachstan können beim Konsulat nicht auf dem Postweg beantragt werden!
  • Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern und die reisenden Personen zu den Interviews einzuladen.
Tourist
  • gültig für einen Aufenthalt bis 30 Tage
  • Bestätigung des kasachischen Kontaktreisebüros
  • Kopie der Bestätigung des kasachischen Kontaktreisebüros über die gebuchte Unterkunft und das Reise-Arrangement in Kasachstan.
  • In dem Schreiben müssen folgende Angaben enthalten sein:
    Name und Nationalität des Antragstellers, genaue Reisedaten, Grenzübergangsstellen, Verkehrsmittel, genaue Reisebeschreibung sowie Name und Adresse des gebuchten Hotels bzw. Veranstalters in Kasachstan.
     
  • Reisebestätigung
  • Kopie der Bestätigung eines Reisebüros über die gebuchte Hin- und Rückreise.
  • Bei Reisen mit dem Pkw zusätzlich:
    Daten über die Automarke und das Pkw-Kennzeichen.
     
Informationsstand: 19.02.2016
Besuch
  • gültig für einen Aufenthalt bis 90 Tage
  • förmliche Einladung im Original
    Diese Einladungen sind von kasachischen Staatsbürgern bei den zuständigen örtlichen Pass- und Visabehörden des kasachischen Innenministeriums (OWIR) zu beantragen.
Informationsstand: 19.02.2016
Transit
  • ein Begleitschreiben mit folgenden Angaben:
    Reisedatum, Reiseziel und Zweck der Reise
  • Bei Reisen mit dem Pkw zusätzlich:
    Daten der Automarke und des Kennzeichens.
  • Adressat:
    Botschaft der Republik Kasachstan
    -Konsularabteilung-
    Nordendstrasse 14-17
    13156 Berlin
     
  • Kopie der Lichtbildseite des Reisepasses
  • Kopie des Visums des Ziellandes
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
  • 1-fache Einreise ohne Geschäftseinladung aus Kasachstan möglich
  • bis maximal 30 Tage Aufenthalt
  • Dies gilt für die Staatsbürger von Autralien, Belgien, Dänemark, Deutschland, England, Finnland, Frankreich, Griechenland, Israel, Irland, Island, Italien, Japan, Kanada, Kroatien, Liechtenstein, Luxemburg, Malaysia, Monaco, Niederlande, Neuseeland, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Republik Korea, Saudi Arabien, Singapur, Slowakei, Spanien, Schweiz, Schweden, Ungarn, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika.
  • 2-fache, 3-fache oder mehrfache Einreisen nur mit bestätigter Einladung möglich
  • nur auf Grundlage einer Einladung des kasachischen Partners und Referenznummer des Außenministeriums der Republik Kasachstan
  • Der Geschäftspartner in Kasachstan muss einen Antrag auf Genehmigung der Einladung beim Außenministerium stellen und veranlassen, dass die Genehmigung für die Visaerteilung an das Konsulat in Berlin weitergeleitet wird.
  • Die bestätigte Einladung (mit Referenznummer) wird im Konsulat eingereicht
     
  • Firmenschreiben des deutschen Unternehmens / Organisation im Original
    mit dem Hinweis auf Zweck, Dauer der Reise und Aufenthaltsort im Zielland sowie Kostenübernahmebestätigung
  • Adressat:
    Botschaft der Republik Kasachstan
    -Konsularabteilung-
    Nordendstrasse 14-17
    13156 Berlin
  • begrenzter Aufenthalt bei Jahresvisa
    Mit einem mehrmaligen Jahresvisum darf der Gesamtaufenthalt nicht mehr als 120 Tage betragen.
     
  • Bei Reisen mit dem Pkw zusätzlich:
    Daten der Automarke und des Kennzeichens.
  • Adressat:
    Botschaft der Republik Kasachstan
    -Konsularabteilung-
    Nordendstrasse 14-17
    13156 Berlin
Informationsstand: 19.02.2016

Hotline-Zeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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