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Landesflagge Republik Kuba

Republik Kuba

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • folgt
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland
  • Passgültigkeit ab Einreise: mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“

1 Passfoto des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

1 Antragsformular

  • vollständig ausgefüllt, möglichst mit Schreibmaschine oder Computer
  • jedes Formular vom Antragsteller persönlich unterschrieben
Informationsstand: 19.02.2016
Einreise mit Touristenkarte
  • Die Konsulareinrichtungen sind berechtigt zusätzliche Unterlagen anzufordern und die reisenden Personen zu den Interviews einzuladen.
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten
  • Derzeit sind keine Besonderheiten bekannt.
Geschäft
  • Reise- und Kostenübernahmebestätigung der deutschen Firma
    Es muss ein Schreiben des deutschen Unternehmens des Antragstellers mit genauen Angaben über den Grund und die Dauer der Reise, die Anschrift der Kontaktfirma in Kuba sowie der Bestätigung darüber, dass die Reise- und Aufenthaltskosten von der Firma übernommen werden, vorgelegt werden.
  • Einladung des kubanischen Geschäftspartners
    Einladung des kubanischen Geschäftspartners per Fax
  • neu seit dem 01.05.2010: Krankenversicherungspolice oder Reiseversicherung mit Krankenversicherungsschutz
    Jeder Reisende muss bei Einreise eine Reiseversicherung vorweisen, die eine medizinische Behandlung in Kuba einschliesst oder
    eine Krankenversicherung, die die Behandlungskosten in Kuba übernimmt.
  • Die Versicherung muss für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein.
Informationsstand: 19.02.2016

Hotline-Zeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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