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Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente,
deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall
vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher
Dokumente verlangen.
Die Visa können beim Konsulat der Botschaft der Volksrepublik China nicht auf dem Postweg beantragt werden! Wir reichen Ihre Antragsunterlagen persönlich im Konsulat ein.
Informationen zur Beantragung eines Journalistenvisums
» http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm
Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr
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