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Landesflagge Volksrepublik China

Volksrepublik China

Visa- und Einreisebestimmungen

Fakten

  • Hauptstadt: Peking
  • Amtsprache: Hochchinesisch
  • Währung: RMB (Renminbi)⇒ Währungsrechner öffnen
  • Telefonvorwahl: +86
Einreise mit Visum

Das Visum und der gegebenenfalls erteilte Aufenthaltstitel werden durch die vorgelegten Dokumente, deren Gültigkeitsdauer und deren Inhalt bestimmt.
Die nachstehend aufgezählten Dokumente sind nur die wichtigsten Dokumente, die in jedem Fall vorgelegt werden müssen. Die Botschaft oder das Konsulat kann die Erbringung zusätzlicher Dokumente verlangen.

Originalreisepass

  • gültiger Reisepass der Bundesrepublik Deutschland oder
  • nationaler Reisepass mit mindestens 6 Monate gültiger Aufenthaltserlaubnis für Deutschland
    EU-Bürger: Meldebescheinigung für Wohnsitz in Deutschland genügt
  • Passgültigkeit ab Visabeantragung: mindestens 6 Monate
  • mindestens 1 freie Seite „Sichtvermerk“ 

1 Passfoto des Antragstellers

  • nicht älter als 6 Monate
  • farbig
  • Größe: 3,5 x 4,5 cm
  • nur Originale: keine Scans oder Kopien

1 Visa Antragsformular

  • vollständig ausgefüllt
  • vom Antragsteller persönlich unterschrieben
  • zusätzlich bei ehemaligen chinesischen Staatsangehörigen:
    1.3, 1.5. und Unterschrift bitte in chinesisch notieren
Informationsstand: 19.02.2016
Besonderheiten

Die Visa können beim Konsulat der Botschaft der Volksrepublik China nicht auf dem Postweg beantragt werden! Wir reichen Ihre Antragsunterlagen persönlich im Konsulat ein.

Tourist
  • Das Visum ist ab Ausstellung 3 Monate gültig, innerhalb dieser Frist kann die Einreise erfolgen.
  • Ein erteiltes Visum verliert 3 Monate nach Ausstellung seine Gültigkeit und muss neu beantragt werden.
  • Es werden nur Visa für die 1-fache oder 2-fache Einreise erteilt
  • Ein Touristenvisum berechtigt für einen Aufenthalt in China ab Einreise für 30 Tage
  • Längere Aufenthalte bis 60 Tage sind möglich, bitte im Visaantrag notieren
  • Eine Verlängerung in China ist möglich.
Informationsstand: 19.02.2016
Geschäft
  • offizielle Einladungsbestätigung von einem zuständigen Ministerium, einer Provinzregierung oder von einem akkreditiertem chinesischen Unternehmen oder Institution der VR China.

Anforderungen:

  • Einladung im Original bei Beantragung von mehrfachen Einreisen für 6-Monats- oder 12-Monatsvisa
  • Einladung in Kopie bei 1-fach bis 2-fachen Einreisen
Informationsstand: 19.02.2016
Arbeit
  • Visagültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung für die 1-fache Einreise.
    Der Visuminhaber muss sich innerhalb von 30 Tagen nach Einreise registrieren lassen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
     
  • offizielle Einladungsbestätigung (im Original und Kopie)
  • Arbeitserlaubnis aus China (im Original und Kopie)
    vom Ministerium für Arbeit und soziale Sicherung der VR China oder Expertenausweis vom Amt für Angelegenheiten der ausländischen Experten.
  • Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monate
Informationsstand: 19.02.2016
Student
  • Visakategorie: F-Visum oder X-Visum
    Die Studentenvisa werden je nach Aufenthaltsdauer in zwei Arten von Visakategorien erteilt:

    1. Kurzfristiges Studentenvisum
  • Visakategorie: F-Visum
    Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer von bis zu 180 Tagen
     
  • Zulassungsschreiben der Universität
  • Einladungsformular mit der Nummerierung JW201 oder JW202 (im Original und Kopie).
  • Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test bei einem geplanten Aufenthalt von mehr als 6 Monate

    2. Langfristiges Studentenvisum
  • Visakategorie: X-Visum
    Visagültigkeit: Ab Visaerteilung 3 Monate für die 1-fache Einreise und einer Aufenthaltsdauer (mit der Bezeichnung) "000"
     
  • Zulassungsschreiben der Universität oder Schule (im Original + Kopie)
  • Das vom Chinesischen Bildungsministerium ausgestellte Visumantragsformular (im Original + Kopie)
  • Aktuelles Gesundheitszeugnis inklusive negativem HIV-Test für Aufenthalte von mehr als 6 Monate
    Formular für die Gesundheitsuntersuchung
    Der HIV-Test ist für Schüler der Grund- und weiterführenden Schulen nicht erforderlich.
Informationsstand: 19.02.2016
Journalist

Informationen zur Beantragung eines Journalistenvisums
» http://www.china-botschaft.de/det/Correspondents/t555323.htm

Informationsstand: 19.02.2016

Hotline-Zeiten:

Montag - Freitag:
10:00 - 14:00 Uhr


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